ALLGEMEINE VERKAUFS-, LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN DER FLOOR-DECOR GMBH, MARKTGASSE 53, 9500 WIL

1. Geltung

1.1

Diese Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Floor-Decor GmbH (nachstehend: AGB) kommen auf jeden abgeschlossenen Auftrag (schriftlich sowie auch mündlich) zwischen Floor-Decor GmbH und Kunden zur Anwendung. Dies ist dann der Fall, wenn die Floor-Decor GmbH die AGB dem Kunden vor Vertragsabschluss allgemein bekannt gegeben hat, sei es durch Abdruck in www.floordecor.ch, in Katalogen/Dokumentationen, auf Offerten, Auftragsbestätigungen sowie Lieferscheinen. AGB früherer Fassungen sind ungültig. Es gilt die jeweils zum Vertragsabschluss geltende Version (siehe www.floordecor.ch).

1.2

Widersprechen individuelle Vereinbarungen oder Zusicherungen seitens der Floor-Decor GmbH im Einzelfall, namentlich in der Offerte, Auftragsbestätigung oder auf dem Lieferschein diesen AGB, so gehen die individuellen Vereinbarungen vor, sofern sie rechtsgültig schriftlich bestätigt wurden.

1.3

Widersprechen diese AGB allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden, so gehen die AGB der Floor-Decor GmbH jenen des Kunden vor, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart oder festgestellt wurde.

1.4

Die zum Zeitpunkt eines Vertragsabschlusses geltenden AGB sind auch für sämtliche Folgeleistungen zwischen der Floor-Decor GmbH und dem Kunden gültig.

2. Offerte, Entstehung und Inhalt des Vertrages

2.1

Die von der Floor-Decor GmbH angebotenen Kataloge und Dokumentationen, namentlich die darin aufgeführten Preise und technischen Angaben sind unverbindlich. Änderungen sind jederzeit vorbehalten.

2.2

Die Offerten der Floor-Decor GmbH sind gemäss der darin enthaltenen Frist verbindlich, fehlen Angaben dazu ist die Offerte 90 Tage lang verbindlich. Mündliche Angebote der Floor-Decor GmbH sind unverbindlich und freibleibend.

2.3

Die vom Kunden mündlich oder schriftlich abgegebene Bestellung ist für ihn bindend. Die Floor-Decor GmbH ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 10 Arbeitstagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung zu bestätigen.

2.4

Erteilt der Kunde losgelöst einer vorangehenden Offerte den Auftrag und bestätigt die Floor-Decor GmbH die Bestellung schriftlich (Auftragsbestätigung), so entsteht der Vertrag mit der Zustellung der Auftragsbestätigung an den Kunden.

2.5

Ansprüche gegenüber der Floor-Decor GmbH darf der Kunde nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Floor-Decor GmbH an Dritte abtreten.

3. Zahlungsbedingungen

3.1

A-Konto Rechnung - Bei unseren Produkten handelt es sich um Produkte ohne Rückgaberecht. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, werden 50% des Betrages in Rechnung gestellt. Dieser Betrag ist innert 20 Tagen netto nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Das Material wird vor Arbeitsbeginn am Lager Floor-Decor gelagert.

3.2

Schlussrechnung - Sofern nichts anderes schriftlich verabredet wurde, ist der Rechnungsbetrag innert 30 Tagen netto zur Zahlung fällig. Bei Verzug bezahlt der Käufer einen Verzugszins von 6 % ab Fälligkeitsdatum. Ohne Einrede durch den Käufer innerhalb von 10 Arbeitstagen, bezogen auf das Rechnungsdatum, anerkennt er, den Kaufpreis zu schulden. Eine nicht fristgerecht widersprochene Rechnung gilt als Schuldanerkennung gemäss Art. 82 SchKG. Allfällige Rechnungskorrekturen sind der Floor-Decor GmbH unverzüglich zu melden. Allfällige Reklamationen berechtigen nicht zum Zurückhalten der Zahlung. Allfällige Gutschriften werden durch die Floor-Decor GmbH nach Prüfung des Sachverhalts ausgestellt und gutgeschrieben.

3.3

Mehraufwand / Regie - Der Mehraufwand oder Regiearbeiten werden mit dem Bauherren/Bauleitung oder Auftragsgeber abgesprochen und anschliessend separat in Rechnung gestellt.

3.4

Im Betreibungs-, Konkurs- oder Nachlassstundungsfall fallen sämtliche Rabatte und weiteren Vergünstigungen weg und sämtliche offenen Lieferungen und Fakturen sind sofort zur Zahlung fällig.

4. Beläge

4.1 Parkett

Holz ist ein natürliches Produkt bei welchem jedes Stück ein Unikat ist. Der Kunde akzeptiert, dass es zwischen den Bemusterungstafeln und Mustern gegenüber der Produktionspartie Abweichungen in der Farbe und in der Ausführung (Äste, Hicke, Splint, Maserung, etc.) geben kann. Diese sind keine Reklamationsgründe. Zu beachten sind ein dauerhaftes Raumklima um 45 und 50% Luftfeuchtigkeit. Entstandene Schäden wie Schüssellungen und Risse im Parkett sowie Ablösungen die durch zu tiefe oder zu hohe Luftfeuchtigkeit zurück zuführen sind, gelten nicht als Reklamationsgrund und sind nicht garantiepflichtig.

4.2 Terrassenboden

Um die unterschiedlichsten Systeme sach- und fachgerecht einbauen zu können, erfordert die Konstruktion von Holzterrassen viel Fachwissen. Dazu sind die Her­steller- und Systemvorgaben genau zu beachten. Da auch der Endverbraucher über verschiedene Kenntnisse verfügen sollte, dienen die nachfolgenden Ausführungen zu Informationszwecken.

Die Unterkonstruktion für die Aufnahme von Terrassendielen kann mit Balken, Latten, speziellen Aluprofilen oder mit Metallrosten erstellt werden. Die Unterkonstruktion kann sowohl auf das Erdreich (zusätzlich mit einem speziellen Wuchsschutzvlies), als auch auf vorhandene Terrassenplatten, auf neue Betondecken, auf Gussasphalt und vieles mehr montiert werden. Glatte, wasserdichte Flächen erfordern dabei ein Gefälle von mind. 1,5 – 2,0%, damit das Wasser abfliessen kann. Werden Holzlatten verwendet, sollte, um eine möglichst lange Lebensdauer zu erreichen, mindestens die gleiche Holzqualität wie die der Dielen eingesetzt werden und die Latten sollten keinen direkten Erdkontakt aufweisen. Die Unter­konstruktion ist so zu schiften/auszuebnen, dass möglichst keine Durchbiegung erfolgen kann. Die Auflagedistanzen der Latten liegen dabei zwischen ca. 40 bis max. 100 cm (bei Aluprofilen). Zwischen den Latten, je nach Dielen-Holzart, sollten Abstände / Distanzen von ca. 35 bis max. 50 cm vorliegen. Bei der Unterkonstruktion ist zudem auf eine möglichst gute Unterlüftung zu achten und Holzroste dürfen keinen direkten Erdkontakt aufweisen. Es stehen sehr unterschiedliche Holzarten zur Verfügung. Zum Einsatz gelan­gen einheimische Hart- und Weichhölzer, Tropen- und Thermohölzer bis hin zu WPC-Produkten (Wood-Plastic-Composites). Dabei sind die spezifischen Eigenschaften zu beachten wie z.B. bei einigen Hölzern Auswaschungen von natürlichen Inhaltsstoffen bei ersten Regenfällen, welche zu Verfärbungen von anderen Bauteilen führen können. Bei anderen Holzarten entstehen durch intensive Sonnenbestrahlung und Erwär­mung Harzausscheidungen. Krümmungen und daraus Unebenheiten können vor allem bei sehr harten Exo­tenhölzern mit Drehwuchs auftreten. Risse dagegen sind bei fast allen Holzarten möglich. Stehende Risse ohne Absplit­terungen oder Spreissen sind zu tolerieren, denn sie bedeuten keine Nutzungsein­schränkung. Risse mit Absplitterungen jedoch können gefährlich sein und stellen eine Verletzungs-gefahr dar. Derartige Elemente müssen ausgetauscht werden. Die Holzfeuchtigkeit für Terrassendielen sollte zum Zeitpunkt der Anlieferung und Verlegung ca. 14 bis 18 % betragen (Ausnahme Thermohölzer). Terrassendielen werden sowohl mit glatten, als auch mit gerillten Oberflächen eingesetzt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nasse Holzterrassendielen, ob gerillt oder glatt, immer rutschig sein können. Die Kantenbereiche sind rund, gefast oder scharfkantig. Abrundungen oder Fasen reduzieren deutlich das Risiko von Spreissen oder Absplitterungen. Je nach Befestigungssystem erfordern Dielen in den Seitenflächen durchlaufende Nuten. Diese können, je nach Holzart, zu stärkeren Aufwölbungen (Schüsselungen) der Nutoberwange führen, und dadurch Wasser längere Zeit zurückhalten. Stumpfe Seitenflächen erzeugen keine Kantenaufwölbungen.

4.3 Kork, Laminat, PVC-Beläge, Vinyl-Beläge, Novilon, Marmoleum

Der Kunde akzeptiert, dass zwischen Kollektionsmustern und Produktionspartien Abweichungen möglich sind, ebenso Farb- und Strukturabweichungen. Diese sind keine Reklamationsgründe.

4.4 Teppichbeläge

Spezialmasse bei Textilbelägen und resilienten Belägen:
Schnittmasspreise werden angerechnet für:
Rechteckige, d.h. in Länge und Breite zugeschnittene Stücke, wobei die Breite nicht mit der Originalbreite identisch ist.
Für extreme Masse (zum Beispiel ab 5 m1 in Unterbreite) resp. mit sehr ungünstigem Abfall oder sehr aufwändigem Zuschnitt kann ein Zuschlag von 30 % oder mehr verrechnet werden. Der Kunde akzeptiert, dass zwischen Kollektionsmustern und Produktionspartien kleine Abweichungen möglich sind, ebenso geringe Farb- Struktur- und Rapportabweichungen. Auch erstellungsbedingte Abweichungen in Farbe, Grösse (Nuance und Kaliber) sind möglich, sofern die üblichen Toleranzen eingehalten sind. Je nach Produkt sind grössere Abweichungen zwischen Muster und geliefertem Material möglich. Vorbehalten bleiben Produkt- und Sortimentsänderungen.
Nicht als Fabrikationsfehler gelten insbesondere:
Bei Textilbelägen:
Shading (Floorverwerfung) und leichte Farbabweichungen in der Breite oder zwischen einzelnen Rollen, speziell bei stückgefärbten oder bedruckten Qualitäten. Abweichungen von den Massen und Rapporten bis 1 %. Eine (produktionsbedingte) Mehrmenge bis 5 % bei Sonderanfertigungen (z.B. Druck- oder Webware) muss übernommen werden. Bei Kleinmengen kann diese auch grösser als 5% sein.

5. Untergründe

Unterlagsböden die Beschleuniger, Schnellbinder oder spezielle Mischungen beinhalten, die nach der einzig anerkannten Feuchtigkeitsprobe nach CM schwer messbar sind oder nach einem anderen Prinzip gemessen werden müssen, stehen nicht in der Verpflichtung der Firma Floor-Decor GmbH dies festzustellen. Spezielle Untergründe die nicht auf reiner Anhydrit- oder Zementbasis basieren, sind von dem Bauherrn/Bauleitung/Auftraggeber der Firma Floor-Decor GmbH vor der Verlegung bekannt zu geben. Heizprotokolle sind ohne verlangen der Firma Floor-Decor GmbH von dem Bauherrn/Bauleitung/Auftraggeber vor der Verlegung bereit zu stellen. Sollten Folgeschäden durch nicht ausgehändigten Information (Heizprotokollen, Angaben Untergründen) fehlen, kann die Firma Floor-Decor GmbH keine Haftung für Folgeschäden übernehmen.

6. Reinigung & Pflege

6.1

Bei der Schlussrechnung erhalten Sie für den entsprechenden Belag eine Reinigungsanleitung. Falls Sie diese nicht erhalten, finden Sie diese auf unserer Homepage www.floordecor.ch. Diese Anweisungen gelten eingehalten zu werden, damit Ihr Boden richtig gepflegt wird und Sie lange Freude daran haben. Wird ein Produkt nicht wie empfohlen gepflegt, kann keine Garantie gewährleistet werden. Sollte eine Pflegeanleitung nicht ersichtlich sein, kontaktieren Sie uns.

7. Vertragserfüllung

7.1

Ist zwischen den Vertragsparteien ein Liefertermin vereinbart worden und verspätet sich die Lieferfrist aus Gründen, welche Floor-Decor GmbH nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin entsprechend. Die Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Käufer in diesem Fall weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Verweigerung der Annahme resp. Ausführung noch zu Schadenersatz.

8. Normen

8.1

Für die Verarbeitung und Sicherstellung der Produkte sowie dessen Zubehör gelten die gültigen SIA Normen, die Angaben und Hinweise der Branchenverbände / Institute sowie die spezifischen und aktuellen Merk- und Datenblätter.

9. Gewährleistung, Haftung für Mängel

9.1

Alle anderen unmittelbaren und / oder mittelbaren, direkten und / oder indirekten Schäden und / oder Folgeschäden sind von der Gewährleistung und Haftung der Floor-Decor GmbH ausgeschlossen.

10. Warenretoure

10.1

Da es sich bei jeder Bestellung um eine Sonderanfertigung handelt, kann die bestellte Ware nicht zurück genommen werden.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

11.1

Falls Streitigkeiten nicht einvernehmlich gelöst werden können, wird der Gerichtstand Wil als ausschliesslicher festgelegt. Anwendbar ist nur Schweizerisches Recht.

11.2

Wohnt eine Partei im Ausland oder verlegt sie ihren Sitz ins Ausland, wählt diese zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeit als Spezialdomizil i.S.v. Art. 50 SchKG St. Gallen. Ausgabe Jan. 2009